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Agrarstruktur, Betriebswirtschaft (zuständig: Referat 2 Agrarstruktur, Betriebswirtschaft)

Bei Fragen zu Träger öffentlicher Belange, Aufforstung sowie Stellungnahmen steht Ihnen Frau Katharina Schmid zur Verfügung (Tel. 07531-800-2910, e-mail:  katharina.schmid@LRAKN.de).

AUFFORSTUNG

Aufforstungen in der offenen Landschaft sind nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz generell genehmigungspflichtig.

Genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig sind:

  • Weihnachtsbaumkulturen, Schmuck- und Zierreisigkulturen und Waldsträucher von bis zu 20 ar und bis zu 10 Jahren Nutzungsdauer
  • Vorratspflanzungen von Waldbäumen bei einer Nutzungsdauer bis 10 Jahre

Eine Anzeige muss vor der Anpflanzung erfolgen, da z.B. Gründe des Naturschutzes entgegen stehen können. Zudem ist die 20 ar-Grenze betriebsbezogen und nicht grundstücksbezogen anzuwenden!

Im Genehmigungsverfahren wird überprüft (§25 Abs.), ob

  • durch die Aufforstung die Verbesserung der Agrarstruktur behindert oder die Ertragsfähigkeit benachbarter Grundstücke erheblich beeinträchtigt würde,
  • der Naturhaushalt, die Lebensstätten von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt würden,
  • die Aufforstung den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entgegensteht.

Außerdem dürfen weitergehende naturschutzrechtliche Bestimmungen nicht entgegen stehen (z.B. geschützte Biotope, Verbote in Natur- und Landschaftsschutzgebieten).

Bei einer Aufforstungsgenehmigung bleiben die Vorschriften des Gesetzes über das Nachbarrecht unberührt. Gemäß dem Nachbarrechtsgesetz ist mit Waldungen ein Abstand von 8 m und in erklärten Waldlagen ein Abstand von 4 m von der Grenze einzuhalten. Der vom Baumwuchs freizuhaltende Streifen kann bis auf 2 m (1 m) Abstand von der Grenze mit Gehölzen bis zu 4 m (2 m) Höhe bepflanzt werden.

Aufforstungsanträge sind über die Gemeinde bei der Genehmigungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, einzureichen. Die Genehmigung ergeht im Einvernehmen mit der Gemeinde, dem zuständigen Forstamt und der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt.

Antrags- und Anzeigeformulare können im PDF-Format über das Internet heruntergeladen werden. Hierfür muss das kostenlose Programm Acrobat Reader vorhanden sein.

Formular Aufforstungsantrag (pdf-Dokument)

Formular Anzeige über die geplante Anlage (pdf-Dokument)

 

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